Dienstgrade & Funktionsabzeichen

In den Reihen der Feuerwehr wird die Hierarchie in Dienstgraden und Funktionen eingeteilt. Diese lassen sich an den Schulterabzeichen der Ausgehuniform sowie an den Helmkennzeichnungen der Einsatzkleidung erkennen. Im Folgenden haben wir die aktuellen Dienstgrade und Funktionsabzeichen nach der Feuerwehrverordnung zusammengefasst und grafisch dargestellt.

 

Helmkennzeichnungen

Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger

Gruppenführerin oder Gruppenführer

Zugführerin oder Zugführer,

Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister

Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister

Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer

Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter

Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister

Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister

 

 

Dienstgradgruppe/Dienstgradbezeichnung

Legende
Voraussetzungen
Funktionen
Bestimmte Funktionen
I), II) Alternativen

 

1. Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner

Mützenkennzeichnung ab Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner

Feuerwehrfrau-Anwärterin oder

Feuerwehrmann-Anwärter

Eintritt in aktiven Dienst

-

-

Feuerwehrfrau oder

Feuerwehrmann

Ableistung der einjährigen Probezeit (ausgenommen ehemalige Angehörige der Jugendabteilungen) und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1

-

-

Oberfeuerwehrfrau oder

Oberfeuerwehrmann

dreijährige Dienstzeit und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2

Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben)

-

Hauptfeuerwehrfrau oder

Hauptfeuerwehrmann

a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und vierjährige Dienstzeitb) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zehnjährige Dienstzeit

a) Truppführerinnen oderTruppführer,Q

b) Melderin oder Melder

I) Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben)

a) Gerätewartin oder Gerätewart

b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart

c) Schriftwartin oder Schriftwart

d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter;

Erste Hauptfeuerwehrfrau oder

Erster Hauptfeuerwehrmann

a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und fünfzehnjährige Dienstzeit

b) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zwanzigjährige Dienstzeit

a) Truppführerinnen oder Truppführer,

b) Melderin oder Melder
I) Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben)

a) Gerätewartin oder Gerätewart,

b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart,

c) Schriftwartin oder Schriftwart,

d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter;

2. Löschmeisterinnen oder Löschmeister

Mützenkennzeichnung ab Löschmeisterin oder Löschmeister

Löschmeisterin oder

Löschmeister

erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer-Lehrgang sowie an zwei technischen Lehrgängen

Stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer der taktischen Einheiten

Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

Oberlöschmeisterin oder

Oberlöschmeister

wie Löschmeisterin oder Löschmeister

Führerin oder Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Löschtrupps

a) Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart,

b) Stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart,

c) Gemeindesicherheitsbeauftragte oder Gemeindesicherheitsbeauftragter,

d) Gemeindepressewartin oder Gemeindepressewart

Hauptlöschmeisterin oder

Hauptlöschmeister

wie Löschmeisterin oder Löschmeister

I) Lehrgang Kreisausbilder der jeweiligen Fachrichtung

Führerin oder Führer der Löschgruppe

a) Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Gemeindejugendfeuerwehrwart,

b) Gemeideausbildungsleiterin oder Gemeindeausbildungsleiter,

c) Kreispressewartin oder Kreispressewart,

d) Kreissicherheitsbeauftragte oder Kreissicherheitsbeauftragter,

e) Kreisatemschutzbeauftragte oder Kreisatemschutzbeauftragter,

f) Kreisfunkbeauftragte oder Kreisfunkbeauftragter;

I) Kreisausbilderin oder Kreisausbilder

Erste Hauptlöschmeisterin oder

Erster Hauptlöschmeister

wie Löschmeisterin oder Löschmeister

I) Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung

-

a) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr,

b) Bezirkspressewartin oder Bezirkspressewart;

I) Stellvertretende Kreisausbildungsleiterin oder Stellvertretender Kreisausbildungsleiter;

3. Brandmeisterinnen oder Brandmeister

Mützenkennzeichnung ab Brandmeisterin oder Brandmeister

Brandmeisterin oder

Brandmeister

wie Löschmeisterin oder Löschmeister

I) Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung nach Wahl
Stellvertretende Zugführerin oder Stellvertretender Zugführer

a) Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr,

b) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr,

c) Stellvertretende Zugführerin oder Stellvertretender Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft,

d) Stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart;

I) Kreisausbildungsleiterin oder Kreisausbildungsleiter;

Oberbrandmeisterin oder

Oberbrandmeister

erfolgreiche Teilnahme am Zugführer-Lehrgang

Zugführerin oder Zugführer

a) Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr

b) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr,

c) Zugführerin oder Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft,

d) Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart,

e) Bezirksjugendwartin oder Bezirksjugendwart,

f) Stellvertretende Landesjugendwartin oder stellvertretender Landesjugendwart;

Hauptbrandmeisterin oder

Hauptbrandmeister

wie Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister

-

a) Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr,

b) Stellvertretende Gemeinde brandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister,

c) Stellvertretende Führerin oder Stellvertretender Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft,

d) Landesjugendwartin oder Landesjugendwart;

Erste Hauptbrandmeisterin oder

Erster Hauptbrandmeister

wie Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister

I) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-Lehrgang
II)

 

a) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-Lehrgang,

b) mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister,Stellvertretende

Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender

Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr oder Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin

oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister und

c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren

I) Stellvertretende Abschnittsleiterin oder Stellvertretender Abschnittsleiter;

 

-

a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister,

b) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr;

I) Führerin oder Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft;

4. Brandschutzleiterinnen oder Brandschutzleiter

Mützenkennzeichnung ab Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister

Abschnittsbrandmeisterin oder

Abschnittsbrandmeister

a) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-Lehrgang,

b) mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr oder Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister sowie

c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren

-

a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter,

b) Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder Stellvertretender Kreisbrandmeister,

c) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr,

d) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr;

Kreisbrandmeisterin oder

Kreisbrandmeister

wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister

-

a) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister,

b) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr

Regierungsbrandmeisterin oder

Regierungsbrandmeister

wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister

-

Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister


Abzeichen von Funktionsträgern

Ortsbrandmeisterin

oder

Ortsbrandmeister

Stellvertretende Ortsbrandmeisterin

oder

Stellvertretender Ortsbrandmeister

Gemeindebrandmeisterin

oder

Gemeindebrandmeister

Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin

oder

Stellvertretender Gemeindebrandmeister

Abschnittsleiterin

oder

Abschnittsleiter

Stellvertretende Abschnittsleiterin

oder

Stellvertretender Abschnittsleiter

Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder
Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr

Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder Stellvertretender
Kreisbrandmeister, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin
oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr

Regierungsbrandmeisterin

oder

Regierungsbrandmeister

 

I)