Dienstgrade & Funktionsabzeichen
In den Reihen der Feuerwehr wird die Hierarchie in Dienstgraden und Funktionen eingeteilt. Diese lassen sich an den Schulterabzeichen der Ausgehuniform sowie an den Helmkennzeichnungen der Einsatzkleidung erkennen. Im Folgenden haben wir die aktuellen Dienstgrade und Funktionsabzeichen nach der Feuerwehrverordnung zusammengefasst und grafisch dargestellt.
Helmkennzeichnungen
Dienstgradgruppe/Dienstgradbezeichnung
Legende | |
Voraussetzungen | |
Funktionen | |
Bestimmte Funktionen | |
I), II) | Alternativen |
1. Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner |
|
Mützenkennzeichnung ab Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner |
|
Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter |
|
Eintritt in aktiven Dienst |
|
- |
|
- |
|
Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann |
|
Ableistung der einjährigen Probezeit (ausgenommen ehemalige Angehörige der Jugendabteilungen) und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 |
|
- |
|
- |
|
Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann |
|
dreijährige Dienstzeit und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2 |
|
Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben) |
|
- |
|
Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann |
|
a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und vierjährige Dienstzeitb) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zehnjährige Dienstzeit |
|
a) Truppführerinnen oderTruppführer,Q b) Melderin oder MelderI) Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben) |
|
a) Gerätewartin oder Gerätewart b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart c) Schriftwartin oder Schriftwart d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter; |
|
Erste Hauptfeuerwehrfrau oder Erster Hauptfeuerwehrmann |
|
a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und fünfzehnjährige Dienstzeit b) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zwanzigjährige Dienstzeit |
|
a) Truppführerinnen oder Truppführer, b) Melderin oder MelderI) Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben) |
|
a) Gerätewartin oder Gerätewart, b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart, c) Schriftwartin oder Schriftwart, d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter; |
|
2. Löschmeisterinnen oder Löschmeister |
|
Mützenkennzeichnung ab Löschmeisterin oder Löschmeister |
|
Löschmeisterin oder Löschmeister |
|
erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer-Lehrgang sowie an zwei technischen Lehrgängen |
|
Stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer der taktischen Einheiten |
|
Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart |
|
Oberlöschmeisterin oder Oberlöschmeister |
|
wie Löschmeisterin oder Löschmeister |
|
Führerin oder Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Löschtrupps |
|
a) Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart, b) Stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart, c) Gemeindesicherheitsbeauftragte oder Gemeindesicherheitsbeauftragter, d) Gemeindepressewartin oder Gemeindepressewart |
|
Hauptlöschmeisterin oder Hauptlöschmeister |
|
wie Löschmeisterin oder Löschmeister I) Lehrgang Kreisausbilder der jeweiligen Fachrichtung |
|
Führerin oder Führer der Löschgruppe |
|
a) Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Gemeindejugendfeuerwehrwart, b) Gemeideausbildungsleiterin oder Gemeindeausbildungsleiter, c) Kreispressewartin oder Kreispressewart, d) Kreissicherheitsbeauftragte oder Kreissicherheitsbeauftragter, e) Kreisatemschutzbeauftragte oder Kreisatemschutzbeauftragter, f) Kreisfunkbeauftragte oder Kreisfunkbeauftragter; I) Kreisausbilderin oder Kreisausbilder |
|
Erste Hauptlöschmeisterin oder Erster Hauptlöschmeister |
|
wie Löschmeisterin oder Löschmeister I) Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung |
|
- |
|
a) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, b) Bezirkspressewartin oder Bezirkspressewart; I) Stellvertretende Kreisausbildungsleiterin oder Stellvertretender Kreisausbildungsleiter; |
|
3. Brandmeisterinnen oder Brandmeister |
|
Mützenkennzeichnung ab Brandmeisterin oder Brandmeister |
|
Brandmeisterin oder Brandmeister |
|
wie Löschmeisterin oder Löschmeister I) Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung nach Wahl |
|
Stellvertretende Zugführerin oder Stellvertretender Zugführer | |
a) Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, b) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr, c) Stellvertretende Zugführerin oder Stellvertretender Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, d) Stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart; I) Kreisausbildungsleiterin oder Kreisausbildungsleiter; |
|
Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister |
|
erfolgreiche Teilnahme am Zugführer-Lehrgang |
|
Zugführerin oder Zugführer |
|
a) Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr b) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr, c) Zugführerin oder Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, d) Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart, e) Bezirksjugendwartin oder Bezirksjugendwart, f) Stellvertretende Landesjugendwartin oder stellvertretender Landesjugendwart; |
|
Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister |
|
wie Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister |
|
- |
|
a) Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr, b) Stellvertretende Gemeinde brandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister, c) Stellvertretende Führerin oder Stellvertretender Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, d) Landesjugendwartin oder Landesjugendwart; |
|
Erste Hauptbrandmeisterin oder Erster Hauptbrandmeister |
|
wie Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister I) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-LehrgangII)
a) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-Lehrgang, b) mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister,Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr oder Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister und c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren I) Stellvertretende Abschnittsleiterin oder Stellvertretender Abschnittsleiter;
|
|
- |
|
a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister, b) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr; I) Führerin oder Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft; |
|
4. Brandschutzleiterinnen oder Brandschutzleiter |
|
Mützenkennzeichnung ab Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister |
|
Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister |
|
a) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-Lehrgang, b) mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr oder Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister sowie c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren |
|
- |
|
a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter, b) Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder Stellvertretender Kreisbrandmeister, c) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr, d) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr; |
|
Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister |
|
wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister |
|
- |
|
a) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister, b) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr |
|
Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister |
|
wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister |
|
- |
|
Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister |
Abzeichen von Funktionsträgern
Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister |
|
Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister |
|
Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister |
|
Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister |
|
Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter |
|
Stellvertretende Abschnittsleiterin oder Stellvertretender Abschnittsleiter |
|
Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder |
|
Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder Stellvertretender |
|
Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister |