Atemschutz
Der Bereich Atemschutz ist einer der Elementarsten in der Feuerwehr. Durch die stetig zunehmenden Kunststoffe die verbaut werden, entstehen bei einem Brand giftige Gase. Um trotzdem eine effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten, ist der Bereich Atemschutz unabdingbar. Auf jedem Löschfahrzeug sind vier Atemschutzgeräte mit jeweils einer Ersatzatemluftflasche pro Gerät verlastet.
Man unterscheidet zwischen umluftunabhängigem Atemschutz (Pressluftatmer) und umluftabhängigem Atemschutz (Filtergerät). Nach den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Feuerwehrdienstvorschrift in Deutschland, darf umluftabhängiger Atemschutz nur verwendet werden, wenn der Schadstoff bekannt und der Sauerstoffgehalt größer als 17 Vol-% ist. Ansonsten muss immer umluftunabhängiger Atemschutz verwendet werden.
Atemschutzgeräteträger müssen in der Anwendung unterwiesen sein und in geeigneten Abständen medizinisch auf die Tauglichkeit zum Tragen von Atemschutzgeräten untersucht werden. Diese Untersuchungen erfolgen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G26.1 bis G26.3).
Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. In Ausnahmefällen, wie etwa bei engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit Seilsicherung vorgehen. Im Katastrophenschutz ist grundsätzlich die Bereitstellung eines zusätzlichen Sicherheitstrupps für jeden Angriffsweg vorgeschrieben.
Zusätzlich dazu wird bei einer Atemschutzüberwachung aus Sicherheitsgründen u.a. der Einsatzbeginn, das Erreichen des Zielorts, aktuelle Aufenthaltsorte sowie der im Gerät verbleibende Druck dokumentiert