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18. Juli 2012 von (Feuerwehrmagazin.de)

Hannover – Am Dienstag verabschiedete der niedersächsische Landtag in Hannover ein neues Brandschutzgesetz. Wichtige Neuerungen sind die Anhebung der Altersgrenze für Aktive von 62 auf 63 Jahre sowie die Doppelmitgliedschaft in freiwilligen Feuerwehren.

“Das neue Brandschutzgesetz ermöglicht künftig Doppelmitgliedschaften in der Feuerwehr am Wohnort einerseits und am Arbeitsort andererseits”, erklärte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann im Landtag. “Freiwillige Feuerwehrleute sollen dort für den Einsatz zur Verfügung stehen, wo sie sich überwiegend aufhalten – also sowohl am Wohnort als aucham Arbeitsort.”

Zu Diskussionen führte im Vorfeld die Anhebung der Altersgrenze der aktiven Mitgliedschaft auf 63 Jahre. Schünemann zeigte sich überzeugt, einen guten Kompromiss gefunden zu haben.

Erstmals werden in dem neuen Brandschutzgesetz auch Kinderfeuerwehren mit aufgeführt. “Kinderfeuerwehren und Jugendfeuerwehren erhalten endlich die Wertschätzung und Anerkennung, die sie für ihre erfolgreiche Arbeit verdienen”, so der Innenminister. Auch im Bereich Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung gibt es eine neue Regelung zum Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz.

Außerdem wurde die Feuerwehrbedarfsplanung gesetzlich verankert. “Ohne die Bedarfsplanung wäre kaum jemand in der Lage, eine sachliche und fundierte Antwort auf die Frage ‘Wie viel Feuerwehr braucht die Gemeinde?’ zu finden”, betonte Schünemann.