Verkehrsunfall. Was tun?

Eine Vielzahl von Autofahren stellt sich immer wieder die Frage, was für Ersthelfer bei einer Unfallsteller zu tun ist. Deshalb möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie sich verhalten können. Dabei ist eine Sache besonders wichtig: Fahren Sie nicht ohne Hilfe geleistet zu haben weiter, denn Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. Im Strafgesetzbuch im Gesetzestext „Unterlassene Hilfeleistung“, §323c heißt es:

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Sollten Sie für unterlassene Hilfeleistung angeklagt werden, reicht die Strafe dabei von einer Geldstrafe bis hin zu einem Jahr Freiheitstrafe. Dies liegt in der schwere der Schuld und im Ermessen des Richters. Daher geben wir Ihnen die folgenden Tipps an die Hand, damit Sie als Ersthelfer nicht zu sehr überfordert sind:

Absicherung

Eigenschutz geht vor. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer indem Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges einschalten, in der Nacht sollten Sie die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet lassen. Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stelle Sie das Warndreick mindestens 100 Meter (auf Autobahnen mindestens 400 Meter) vor der Unfallstelle auf. Es macht natürlich Sinn bei Anhöhen und Kurven das Warndreieck vor diesen aufzustellen.

Erste-Hilfe

Vergewissern Sie sich über den Gesundheitszustand der Verunglückten. Leisten Sie gegebenenfalls Erste-Hilfe und bleiben Sie bei Ihnen, bis der Rettungdienst eintrifft. Ihren Eindruck über den gesunheitszustand der Opfer geben Sie beim Notruf mit an.
Wir empfehlen Ihnen eine regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses. Optimal wäre dieses zweijährig und ist bei allen Bekannten Rettungsdienstorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund oder Malteser-Hilfsdienst möglich.

Notruf absetzen

Das wohl wichtigste Element für den Ersthelfer ist der Notruf. Wenn Sie sonst aus welchen Gründen noch immer scheinbar nichts tun können, setzen Sie auf jeden fall den Notruf unter der 112 oder 110 ab. Ihr Gegenüber wird Sie die fünf W-Fragen stellen und Ihnen gegebenenfalls noch Instruktionen geben. Die W-Fragen lauten: Was geschah? Wo geschah es. Wie viele Personen sind verletzt und wie schwer? Wer meldet den Unfall? Warten auf Rückfragen. (siehe auch Den Notruf richtig absetzen)
Geben Sie so ausführliche Informationen wie möglich. Dies betrifft vor allem den genauen Ort der Unfallstelle um die Eintreffzeiten so gering wie möglich zu halten.

Unterstützung suchen

Suchen Sie sich Unterstützung. Dies können Anwohner oder andere Verkehrsteilnehmer sein die Sie unterstützen können. Diese könnten die Absicherung der Unfallstelle oder die Personenbetreuung übernehmen. Haben Sie keine Scheu davor, andere Personen in Ihre Pflicht zu nehmen.

Ruhe bewahren

Trotzdem der vermutlichen Überforderung an der Unfallstelle sollten Sie ruhig und überlegt handeln. Versuchen Sie Ihre Nervosität auf die Beteiligten so gering wie möglich zu übertragen.

Rettungkräfte einweisen

Sobald die ersten Rettungskräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei eintreffen, berichten Sie Ihnen was passiert ist und was Sie beobachtet haben.

Autobahnen

Besondere Situationen stellen Autobahnen dar. Hier wird mit wesentliche höheren Geschwindigkeiten gefahren als auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Deshalb verlassen Sie das Fahrzeug auf der Fahrbahn abgewandten Seite. Laufen Sie, wenn möglich, hinter der Leitplanke. Diese bietet Ihnen eine gewisse Sicherheit.